Wer erstmals das Sportabzeichen macht, muss nachweisen, dass er schwimmen kann. Für Kinder und Jugendliche gilt er bis zum 17. Lebensjahr. Erwachsene müssen diesen Nachweis alle 5 Jahre erbringen. Außerdem können auch die Disziplinen Ausdauer und Schnelligkeit im Bereich Schwimmen absolviert werden.